_ nicht darüber auf, dass er gerade aus dem Gefängnis entlassen wurde, sondern tischte auch diesem eine andere Lebensgeschichte auf. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte schon bei der Aufnahme der Darlehen keinen Rückzahlungswillen bzw. –fähigkeit gehabt hat. Es kann nicht von der Hand gewiesen werden, dass J.________ keine weitergehenden Überprüfungen über den Beschuldigten resp. dessen Kreditwürdigkeit oder seine angebliche Firma anstellte. J.________ verweist diesbezüglich auf Dokumente und die Homepage der Firma. Hierzu ist aber anzumerken, dass zwischen ihm und dem Beschuldigten früher eine gute Freundschaft bestand und der Beschuldigte J.________