(…) da der Beschuldigte über das M.________ (Bank)-Konto faktisch wie sein eigenes Konto verfügte und nach einem Jahr (Kontoeröffnung per 12.11.2015) auch genau wusste, dass die Privatklägerin 1 das Konto nicht kontrolliert (vgl. dazu auch Ziff. 2.5.4 vorhergehend).