sie habe nicht wirklich klar gefragt, womit der Beschuldigte sein Geld verdiene (pag. 782 Rz. 32 ff.); Geschichten über Reisen per Privatjet habe sie nicht geglaubt, handkehrum doch gedacht, dass das schon gehe – sie habe auch zu wenig gesagt, er solle ihr zeigen, wie das Finanzielle gehe, damit sie es selber machen könne, habe die Sachen zu wenig bei sich behalten (pag. 785 Z. 16 f.). Dass die Straf- und Zivilklägerin aber letztlich die Vorsichtsmassnahmen nicht traf, genau das macht die Arglist des Vorgehens des Beschuldigten aus: