37 Z. 62); über die angebliche Geschenkeinlage auf die Pensionskasse im Betrag von CHF 100'000.00 habe sie nicht so nachgedacht (pag. 206 Z. 201); Warnungen von N.________ habe sie nicht geglaubt (pag. 213/214); teilweise habe sie schon ein ungutes Gefühl gehabt, wenn er warme Kleider für den P.________(Ort) mitgenommen habe oder seine Anrufe jeweils in einem anderen Zimmer gemacht habe (pag. 214 Z. 482 ff.), er habe sie auch nie nach P.________(Ort) mitnehmen wollen (pag. 130 Z. 188 ff.); sie habe nicht wirklich klar gefragt, womit der Beschuldigte sein Geld verdiene (pag.