keine Überlegungen, wieso man das Geld nicht direkt auf ein Konto der Pensionskasse einzahlen muss/kann; Frage, inwiefern ein «Geschenk» von CHF 100'000.00 sowie die Renditeaussichten realistisch seien; Abhebungen durch den Beschuldigten schon nach kurzer Bekanntschaft trotz gewisser warnender Stimmen). So führte sie auch selbst aus, sie hätte mehr nachfragen müssen (pag. 128 Z. 97); sie habe nie nachkontrolliert (pag. 132 Z. 308); sie habe ihm vertraut, habe ihn auch gerne gehabt (pag. 203