So gab er gegenüber der Straf- und Zivilklägerin beispielsweise immer wieder an, in den P.________(Ort) zu reisen und Geschäftspartner zu treffen. Hinzu kommt, dass der Beschuldigte mit diversen selbst erstellten, professionell wirkenden Dokumenten agierte und diese der Straf- und Zivilklägerin vorlegte, was besondere Machenschaften darstellt. Dabei ist insbesondere der Beleg «Neueintrag 29.10.2015» hervorzuheben, mit welchem der Beschuldigte der Straf- und Zivilklägerin vormachte, für sie einen Betrag von CHF 100'000.00 in die Pensionskasse einbezahlt zu haben, und mit dem er sie letztlich dazu bewegte, ihm einen grösseren Geldbetrag zu übergeben.