Der Beschuldigte gab weiter an: «Ich habe das auch als ernsthaft angeschaut und so, dass ich es zahlen kann. Im ersten Moment ist das ja dann auch so passiert» (pag. 777 Z. 39 f.). Die Kammer stellt fest, dass sich der Beschuldigte zwar auch im Zeitpunkt, als der Untermietvertrag im September 2016 (pag. 246) abgeschlossen wurde, in der gleichen desolaten finanziellen Situation wie im Zeitpunkt der beiden Darlehen befand und bei objektiver Betrachtung grundsätzlich nicht in der Lage war einen Mietzins von monatlich CHF 700.00 zu bezahlen. Erwiesen ist aber, dass der Beschuldigte den vereinbarten Mietzins von monatlich CHF 700.00 für sieben Monate bezahlte.