Weiter führte J.________ aus, dass der Beschuldigte das Büro im November 2016 eingerichtet habe (pag. 241 Z. 84). Er habe den Mietzins unregelmässig bezahlt (pag. 241 Z. 92). Die erste Mahnung habe er ihm am 30. März 2017 und die zweite Mahnung am 30. April 2017 zugestellt. Im Mai 2017 sei dann plötzlich, ohne Vorankündigung, kein Mietzins mehr eingegangen (pag. 241 Z. 95 ff.). Am 12. August 2017 habe der Beschuldigte den Vertrag gekündet (pag. 241 Z. 105). Der Beschuldigte führte aus, dass er gehofft habe, dass er zwei bis drei Anlagen [gemeint Trinkwasseranlagen] verkaufen und damit den Mietzins bezahlen könne (pag. 316 Z. 281 f., pag. 777 Z. 34 ff.). Der Beschuldigte gab weiter an: