_ machte, ist davon auszugehen, dass dem Beschuldigten schon bei Aufnahme der Darlehen bewusst war, dass er das Geld für seinen Lebensunterhalt und nicht für den Aufbau eines Geschäftszweigs verwenden würde und er die Darlehen mangels genügender Einnahmen nicht würde zurückbezahlen können. 12.3.2 Zu den Mietzinsen Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz führte aus, dass dem Beschuldigten aufgrund der nichtexistierenden Geschäftstätigkeit der K.________ bewusst gewesen sei, dass er keine hinrei-