Es gehe um eine Anlage, welche in Deutschland produziert werde, und er erarbeite ein Konzept für deren Verkauf (vgl. pag. 275 Z. 220 ff., vgl. auch pag. 777 Z. 3). Er hielt fest, das mit dem Trinkwasser sei real, die Pensionskasse sei erfunden (pag. 275 Z. 250). Er habe den Namen «K.________ _.________» für die Trinkwasseraufbereitungsanlage verwendet und es sei eine Absicht gewesen, eine entsprechende Firma zu gründen (pag. 299 Z. 59 f.). Auch an der Hauptverhandlung behauptete der Beschuldigte, die Trinkwasseraufbereitung sei keine Fantasie gewesen, sondern er habe konkret daran gearbeitet (vgl. pag. 776 f. Z. 44, Z. 9).