26 schuldigte lange sein bester Freund gewesen sei (pag. 240 Z. 22 ff.; pag. 298 Z. 27). Der Anklagesachverhalt gemäss Ziffer I. 1.5. der Anklageschrift ist insoweit beweismässig erstellt. 12.2 Bestrittener Sachverhalt und Beweisfragen Der Beschuldigte bestreitet, dass ihm bereits im Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse (Darlehensverträge und Untermietvertrag) bewusst gewesen sei, dass er die Darlehenssumme und den Mietzins nicht werde zurückbezahlen bzw. bezahlen können. Er habe mit Zahlungswillen gehandelt (Plädoyer der Verteidigung, pag.