Die Darlehensbeträge (total CHF 5'500.00) wie auch den Mietzins ab Mai 2017 bis Ende Februar 2018 (total CHF 7'000.00) blieb der Beschuldigte schuldig. Der Beschuldigte anerkannte eine Schuld von insgesamt CHF 12'500.00 für die Darlehen und ausstehenden Mietzinse (Schuldanerkennung vom 18. August 2017 [pag. 252] und Aussagen des Beschuldigten [pag. 299 Z. 52 und 90, pag. 315 Z. 265 ff.]). Weiter ist unbestritten, dass zwischen dem Beschuldigten und J.________ ein Vertrauensverhältnis bestand. Beide gaben übereinstimmend an, sich bereits seit der Lehrzeit bzw. Ausbildung zu kennen. J.________ führte sogar aus, dass der Be-