298 Z. 27 ff.). So floss am 1. Oktober 2015 ein Betrag von CHF 4'000.00 und am 24. Juni 2016 ein Betrag von CHF 1'500.00 als Darlehen von der H.________ GmbH an den Beschuldigten. Parallel dazu konnte der Beschuldigte in den Räumlichkeiten der H.________ GmbH einen Raum nutzen, dies ab dem 1. Oktober 2016 auf der Basis eines förmlichen Untermietvertrages, wobei ein Mietzins von monatlich CHF 700.00 vereinbart wurde (pag. 241 Z. 73, pag. 315 Z. 271 ff.). Die Darlehensbeträge (total CHF 5'500.00) wie auch den Mietzins ab Mai 2017 bis Ende Februar 2018 (total CHF 7'000.00) blieb der Beschuldigte schuldig.