12. Sachverhalt zum Nachteil der H.________ GmbH 12.1 Unbestrittener Sachverhalt Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte unmittelbar nach der Entlassung aus der Haft in AD.________(Ort) seinen Freund J.________ (Geschäftsführer der H.________ GmbH), um eine Darlehenszahlung anging, wobei er neben einem finanziellen Engpass infolge eines Kuraufenthalts auch von Plänen für eine Ge- schäfts- bzw. Geschäftssitzeröffnung gesprochen hat (Aussagen von J.________ pag. 240 Z. 25 ff.; Aussagen des Beschuldigten pag. 298 Z. 27 ff.).