13) mindestens im Kern zutreffen dürfte. Er zeichnet das Bild eines im Jahr 2015 63-jährigen Mannes mit erheblicher lebenspraktischer und geschäftlicher Erfahrung im In- und Ausland. Der Beschuldigte widersprach denn auch diesbezüglichen Einschätzungen der geschädigten Personen nicht, wonach er bei den Leuten gut ankomme (pag. 211 Z. 380), rasch merke, wenn jemand in