Der Beschuldigte führte weiter aus, dass die Straf- und Zivilklägerin der Ansicht gewesen sei, dass die Pensionskasse eine gute Sache sei und es deswegen dazu gekommen sei, dass ihm auch die Zivilklägerinnen 1-3 Geld übergeben hätten (pag. 334 ff.). Vorweg ist festzuhalten, dass sich die Aussagen der Zivilklägerinnen allesamt mit dem Lebenslauf des Beschuldigten decken (pag. 63 ff.), welcher aufgrund der teilweisen Übereinstimmungen mit seinen Äusserungen im Verfahren zu seiner Person (pag. 270 f.) und der diesbezüglichen punktuellen Rückmeldungen der Strafund Zivilklägerin (pag. 13) mindestens im Kern zutreffen dürfte.