235 Z. 73). Gestützt auf seine Angaben sei sie davon ausgegangen, dass er dieses Geld der Firma R.________ übergeben wollen und diese hätten dann mit der Arbeit begonnen hätte, ihre Lohnrückstände in der Höhe von ca. 14'000.00 einzufordern (pag. 235 Z. 78 f.). Da ihr die Sache komisch vorgekommen sein, habe sie am nächsten Tag die Firma R.________ im Internet gesucht, aber nichts gefunden. Die Privatklägerin 1 habe sodann auch ein analoges Schreiben «Auftragserteilung» jedoch ohne Unterschrift gefunden. Somit sei ihnen klar gewesen, dass der Beschuldigte diesen Beleg wohl verfasst haben dürfte (pag. 234 Z. 35 ff.). Sie habe Abklärungen getätigt, aber leider erst im Nachhinein (pag.