234 Z. 16 ff.). Sie habe dann einige Zeit nichts gehört und dann sei er mit einem Schreiben «Auftragserteilung» der Firma «R.________» gekommen. Gemäss diesem Schreiben habe sie CHF 2'250.00 (an-)zahlen müssen. Er habe ihr gesagt, er würde gleich nach Genf fahren und sie solle ihm diesen Betrag daher sofort übergeben – was sie am 18.08.2017 gemacht habe. Der Beschuldigte habe dies mit einem Beleg quittiert. Er habe ihr das auch plausibel erklärt, deshalb habe sie ihm das Geld gegeben (vgl. pag. 234 Z. 22 ff., pag. 790 Z. 7 ff.). Sie habe ihm das Geld (CHF 2'250.00) in W.________(Ort) in bar gegeben (pag. 235 Z. 73).