Die Privatklägerin 4 gab zusammengefasst an, sie habe den Beschuldigten über die Privatklägerin 1 kennen gelernt (pag 235 Z. 47 ff.). Sie habe einen sehr guten Eindruck von ihm gehabt. Auch weil er der Privatklägerin 1 viel geholfen habe. Er habe auf sämtliche Fragen eine gute Antwort gehabt und sei hilfsbereit gewesen (vgl. pag. 235 Z. 59 f.). Sie habe bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber noch Lohnausstände gehabt (vgl. pag. 234 Z. 15 f., pag. 790 Z. 6). Der Beschuldigte habe angeboten, ihr zu helfen, das Geld erhältlich zu machen. Sie habe auf seinen Wunsch im April 2017 eine Vollmacht verfasst, dass er auch beim Konkursamt Informationen erhalten würde (pag. 234 Z. 16 ff.).