230 Z. 49 f.). Es sei ihr versprochen worden, dass wenn sie ihr Geld gut anlegen würde, dieses jährlich um CHF 1'000.00 vermehren würde. Er sei sehr raffiniert. Er habe sie glauben lassen, dass die Investition in seine Kasse sicher sei (pag. 230 Z. 87 ff.). Sie habe keine Abklärungen hinsichtlich dieser Pensionskasse getätigt (pag. 231 Z. 99). Auch hier gab der Beschuldigte ohne Weiteres zu, z.N. der Privatklägerin 3 CHF 20'000.00 erhältlich ge-