788 Z. 27 ff.). Dafür habe sie bereits ein Dossier mit verschiedenen Belegen gekriegt (pag. 229 Z. 37 ff.). Im Januar 2017 habe sie sich in AC.________ (Ort) mit dem Beschuldigten getroffen. Er habe ihr nochmals alles erklärt und erwähnt, dass es eine gute Sache sei und man davon profitieren könne. Er habe gesagt, dass sie jederzeit Zugriff auf dieses Geld habe (pag. 229 Z. 41 ff.). Drei Tage später sei es dann zu dieser Geldübergabe gekommen (pag. 229 Z. 46). Sie sei CHF 20'000.00 in V.________ abholen gegangen und habe es persönlich an den Beschuldigten übergeben (vgl. pag. 230 Z. 47 ff.). Dafür habe sie den Investmentvertrag von «K.________» erhalten (pag. 230 Z. 49 f.).