Die Privatklägerin 3, eine Freundin der Privatklägerin 1, führte zusammengefasst aus, sie habe den Beschuldigten durch die Privatklägerin 1 kennengelernt. Sie habe ihn als hilfsbereiten, gebildeten Mann - einen Mann von Welt - kennenglernt (vgl. pag. 229 Z. 18 f., pag. 230 Z. 66 ff., pag. 788 Z. 10 f., pag. 230 Z. 80 ff. mit weiteren Ausführungen zum Beschuldigten an dieser Stelle). Sie hätte nie gedacht, dass er sowas mache. Im Nachhinein seien jetzt schon gewisse Sachen auffällig gewesen (pag. 230 Z. 68 ff.). Er habe gut sprechen können und vorgegeben, er verstehe etwas davon (pag. 788 Z. 5 f.).