223 Z. 16 f., Z. 36 f.). Als er das zweite Mal bei ihr gewesen sei, habe er den durch ihn unterschriebenen Vertrag mitgebracht (pag. 223 Z. 35 ff., pag. 224 Z. 48). Sie habe ihm schliesslich CHF 30'000.00 übergeben und den Vertrag unterschrieben (vgl. pag. 223 Z. 36, pag. 224 Z. 48). Vereinbart worden sei, dass sie 5.5% Zins erhalte auf ihrem Geld und dass er ihr weitere CHF 20'000.00 als Geschenk einbezahle. Weiter auch, dass sie jederzeit Zugriff hätte auf das Geld (pag. 225 Z. 102 ff.). Da er das Geld in bar gewollt habe, habe sie zuerst zur Bank gehen müssen. Eigentlich hätten ihre Alarmglocken bereits in diesem Zeitpunkt klingeln sollen.