Dabei legte der Beschuldigte der Zivilklägerin 3 eine von ihm erstellte Auftragserteilung an die R.________ vor. Der Beschuldigte hielt auch diese Vereinbarung nicht ein und verbrauchte das Geld für eigene Bedürfnisse. Der Anklagesachverhalt gemäss Ziffer I. 1.2., 1.3. und 1.4. der Anklageschrift ist insoweit beweismässig erstellt. 11.2 Bestrittener Sachverhalt und Beweisfragen Bestritten und mit Blick auf die rechtliche Würdigung zu prüfen ist, ob die Zivilklägerinnen 1-3 in einem Vertrauensverhältnis zum Beschuldigten standen (Plädoyer der Verteidigung, pag.