CHF 600.00/Monat für die Wohn- und Lebenskosten zahle (vgl. pag. 272 Z. 113 f., pag. 312 Z. 152 ff., pag. 776 Z. 36 f.). Weiter gab er an, er habe sich zu Beginn darangehalten bzw. anfänglich auch bezahlt. Er habe 3, 4 Monate bezahlt. Als es bei ihm bergab gegangen sei, habe er die Zahlungen nicht mehr geleistet. Er habe einfach zwischendurch Einkäufe gemacht und dies so verrechnet (vgl. pag. 273 Z. 117 ff., pag. 312 Z. 157, pag. 313 Z. 180). Er habe ihr das Geld anfänglich in bar gegeben. Er habe auch Einkäufe gemacht. Sie habe auch Kleider gekauft. Danach habe er dies wegen der Einzahlungen gesagt.