705) akzeptierten zwei Teilzahlungen vom 26. April 2016 und 14. November 2016 stammte, bleibt unklar. Etwas gewunden musste der Beschuldigte im Laufe des Verfahrens sodann eingestehen, dass seine oft thematisierte Anlage zur Trinkwasseraufbereitung nicht (bzw. nach seiner Ausdrucksweise «von meiner Seite her noch nicht») existiere (pag. 778 Z. 47; ähnlich zu diesen Projekten pag. 275 Z. 220 ff., pag. 278 Z. 390 ff. oder pag. 299 Z. 58 f.). Somit bestand beim Beschuldigten im Herbst des Jahres 2015 (und nach «O.________»-Interview sowie den Aussagen des Beschuldigten [pag. 778 Z. 13 ff.] auch im Jahr 2019 noch) ein erhebliches Manko zwischen Einnahmen und Ausgaben.