Dies wird schliesslich auch durch die glaubhaften Aussagen der Straf- und Zivilklägerin untermauert, wodurch sich insgesamt ein nachvollziehbares Gesamtbild ergibt, nämlich, dass der Beschuldigte der Straf- und Zivilklägerin den Beleg «Neueintrag 29.10.2015» als «Zückerchen» aushändigte, um sie zur Übergabe eines grösseren Geldbetrags zu bewegen. Notabene sagte der Beschuldigte selbst, dass er die Straf- und Zivilklägerin mit dem Beleg hat blenden wollen.