39 und 136] und Annual Accounts 2016 [pag. 40]). Hinzu kommt, dass es nicht nachvollziehbar ist, dass der Beschuldigte den eingestandenermassen selbst erstellten Beleg «Neueintrag 29.10.2015» nicht erklären kann, obwohl er dessen Inhalt bestreitet (vgl. dazu seine Aussagen auf pag. 312 Z. 124). Da der selbst erstellte Beleg den Beschuldigten