10.2 Bestrittener Sachverhalt und Beweisfragen Der Beschuldigte bestreitet demgegenüber, dass er den Beleg «Neueintrag 29.10.2015», welcher festhält, dass er für die Straf- und Zivilklägerin einen Betrag von CHF 100'000.00 in die fiktive Pensionskasse einbezahlt haben soll, der Strafund Zivilklägerin ausgehändigt hat, bevor sie über ihr Vermögen verfügte und dabei die Absicht hatte, sie dazu zu bewegen, ihm einen grösseren Geldbetrag zu übergeben (vgl. Ziff. I. 1.1. Bst. a der Anklageschrift).