14 Geld direkt zu ihren Gunsten in die fiktive Pensionskasse ein (Deliktsbetrag CHF 11'400.00). Mit einer Abzweigung von einem Betrag in der Höhe von insgesamt CHF 75'587.40 (nach Abzug zweier Einzahlungen/Überweisungen des Beschuldigten am 26. April 2016 und 14. November 2016 zu Gunsten der Straf- und Zivilklägerin von total CHF 6'250.00) ist die Straf- und Zivilklägerin betragsmässig die Hauptgeschädigte.