(Bank)Konto und verbrauchte auch dieses Geld für eigene Bedürfnisse. Der Gesamtbetrag von CHF 30'000.00, welcher letztlich beim Beschuldigten landete (CHF 15'000.00 [2. November 2015], CHF 11'000.00 [16. Dezember 2015] und CHF 4'000.00 [5. Januar 2016]), wurde von diesem abredewidrig nicht zu Gunsten der Straf- und Zivilklägerin auf die angeblich vom Beschuldigten mitbetriebene private Pensionskasse «K.________» einbezahlt, sondern für dessen privaten Verbrauch verwendet. Im Zusammenhang mit der angeblichen Pensionskasse fabrizierte der Beschuldigte an seinem Computer diverse Dokumente, welche er der Straf- und Zivilklägerin auch vorlegte (Vereinbarungen, Bestätigungen, Allgemeine