(Bank)-Konto gewährte (pag. 423). Am 3. Dezember 2015 tätigte die Straf- und Zivilklägerin erneut eine Abhebung von ihrem (zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden) Konto bei der L.________(Bank) in der Höhe von CHF 20'000.00 und bezahlte diesen Betrag auf ihr eigenes, neu eingerichtetes M.________ (Bank)-Konto ein. Vom Kontoguthaben auf dem M.________ (Bank)- Konto überwies der über eine Kontovollmacht verfügende Beschuldigte am 16. Dezember 2015 einen Betrag von CHF 11'000.00 und am 5. Januar 2016 einen Betrag von CHF 4'000.00 auf sein eigenes M.________ (Bank)Konto und verbrauchte auch dieses Geld für eigene Bedürfnisse.