13 L.________(Bank) löste sie später auf (pag. 37; pag. 204 Z. 125). Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte der Straf- und Zivilklägerin dabei angab, für sie das «Administrative» zu erledigen, insbesondere Rechnungen per E-Banking zu bezahlen (Aussagen der Straf- und Zivilklägerin [pag. 204 f. Z. 128 ff.]; Aussagen des Beschuldigten [pag. 272 Z. 84 ff.; pag. 306 Z. 38 ff.]). Dies hatte zur Folge, dass die Straf- und Zivilklägerin dem Beschuldigten am 17. November 2015 eine Vollmacht für das M.________ (Bank)-Konto gewährte (pag.