Am 2. November 2015 tätigte die Straf- und Zivilklägerin eine Abhebung von ihrem Sparkonto bei der L.________ (Bank) in der Höhe von CHF 15'000.00. Diesen Betrag überwies sie am 2. November 2015 direkt auf ein Konto des Beschuldigten. Dies erfolgte in der Annahme, der Beschuldigte werde diesen Betrag für sie in die Pensionskasse «K.________» einbezahlen. Dies geschah nicht; der Beschuldigte verbrauchte das Geld für eigene Bedürfnisse. Auf Anraten und mit Hilfe des Beschuldigten eröffnete die Straf- und Zivilklägerin sodann am 12. November 2015 bei der M.________ (Bank) ein Konto (pag. 421). Ihr bisheriges Konto bei der