1024 f.). 4.4 Zivilklägerinnen 1-3 Die Zivilklägerinnen 1-3 haben keine Anträge gestellt (Frist zur schriftlichen Einreichung lief bis am 22. August 2022). Bei der Vorinstanz beantragten sie die Bestrafung des Beschuldigten (Zivilklägerin 1) sowie die Rückgabe des Geldes (Zivilklägerinnen 1-3) (pag. 804).