stellte namens der Straf- und Zivilklägerin am 22. August 2022 die Anträge, der Beschuldigte sei des Betrugs, gewerbsmässig begangen in der Zeit vom 2. November 2015 bis 25. August 2017 in T.________(Ort), Y.________(Ort) und Z.________(Ort) z.N. der Straf- und Zivilklägerin bei einem Deliktsbetrag von CHF 75'587.40 schuldig zu erklären. Gestützt darauf sei er zu einer angemessenen Freiheitsstrafe, zu den gesamten Verfahrenskosten und zur Bezahlung einer Entschädigung an die Straf- und Zivilklägerin von CHF 10'946.10 für das erstinstanzliche und von CHF 1'109.30 für das oberinstanzliche Verfahren zu verurteilen.