und er sei in Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu verurteilen: zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs und unter Anordnung einer Probezeit von 3 Jahren. Ill. Der Berufungsführer A.________ sei zur Bezahlung von CHF 15'000.00 Schadenersatz zuzüglich Zins zu 5 % seit wann rechtens an die Straf- und Zivilklägerin C.________ zu verurteilen. Im Übrigen sei C.________ auf den Zivilweg zu verweisen. IV.