Der oberinstanzliche Beweisantrag von Rechtsanwältin B.________ auf persönliche Befragung des Beschuldigten wurde abgewiesen (zur Begründung vgl. S. 4 f. des Verhandlungsprotokolls vom 27. Februar 2023, pag. 1161 f.). 4. Anträge der Parteien 4.1 Verteidigung Rechtsanwältin B.________ stellte und begründete namens des Beschuldigten folgende Anträge in der Sache (pag. 1179 ff.): I. Der Berufungsführer A.________ sei freizusprechen vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs angeblich begangen