Am 22. Februar 2023 (Eingang am 23. Februar 2023) stellte Rechtsanwältin B.________ namens des Beschuldigten ein Gesuch um Verschiebung der Fortsetzungsverhandlung vom 27./ 28. Februar 2023 und reichte ein ärztliches Attest von Dr. I.________ vom 21. Februar 2023 ein, in welchem dem Beschuldigten wiederum attestiert wurde,