Rechtanwältin B.________ stellte und begründete namens des Beschuldigten den Antrag, die Verhandlung sei abzubrechen und es sei ein neuer Verhandlungstermin zu bestimmen. Die stv. Generalstaatsanwältin stellte ihrerseits den Antrag, die Verhandlung sei in Abwesenheit des Beschuldigten fortzusetzen. Die Kammer beschloss daraufhin, die Verhandlung abzubrechen und zu einem neuen Termin vorzuladen (pag. 1077 ff.). Am 28. Oktober 2022 wurden die Parteien zur Fortsetzungsverhandlung vorgeladen (pag. 1107 ff.). Am 22. Februar 2023 (Eingang am 23. Februar 2023) stellte Rechtsanwältin B.______