2. Berufung Gegen das erwähnte Urteil meldete Rechtsanwältin B.________ namens und im Auftrag von A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) am 25. Juni 2020 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 845). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 21. Juli 2021 (pag. 852 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom 23. Juli 2021 zugestellt (pag. 889 f.). Mit form- und fristgerechter Berufungserklärung vom 10. August 2021 wurde die Berufung auf die Schuldsprüche gemäss Ziffer II. 1. Bst. a-e, die Strafzumessung, die Parteientschädigung gemäss Ziffer II. 3. sowie die Schadenersatzforderung gemäss Ziffer IV.