2. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz, angeblich begangen am 9. März 2018 in .________ D.________, C.________, durch Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung, unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 1'525.00 für die wirtschaftlichen Einbussen, die ihr aus der notwendigen Beteiligung am Strafverfahren entstanden sind, unter Ausrichtung einer Genugtuung an A.____