11 IV. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 5. Mai 2021 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten, angeblich begangen am 9. März 2018 in .________ D.________, C.________, wegen Verjährung (Art. 109 StGB) eingestellt wurde, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.