_ eingereichte Berufungserklärung vom 12. August 2021 weist mit Deckblatt knapp drei Seiten und die schriftliche Berufungsbegründung vom 27. September 2021 mit Deckblatt knapp sechs Seiten auf. Inhaltlich ging es im vorliegenden Berufungsverfahren einzig um die Frage der erstinstanzlichen Entschädigung für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte.