Nach dem Gesagten ist von einer Ausschöpfung des Tarifrahmens von 25 % auszugehen (entspricht 6 [2+2+2] von möglichen 24 [8+8+8] Punkten). Die Ausschöpfung des Gebührenrahmens von CHF 24‘500.00 (Betrag nach Abzug des Sockelbetrags) liegt somit in Franken ausgedrückt bei CHF 6'125.00, das Honorar beträgt demnach CHF 6'625.00 (CHF 6'125.00 + CHF 500.00). Hinzuzurechnen sind sodann die geltend gemachten, zu keinen Bemerkungen Anlass gebenden Auslagen von CHF 161.80. Für die geltend gemachte Reisezeit von zwei Stunden ist in analoger Anwendung von Ziff.