Die Hauptverhandlung dauerte inklusive Urteilseröffnung rund drei Stunden, wobei die zuständige Gerichtspräsidentin bereits zu Beginn die Einstellung des Verfahrens betreffend die Widerhandlung gegen das Lotteriegesetz in Aussicht stellte (pag. 310 ff.). In Anbetracht der geschilderten Umstände ist auch der gebotene Zeitaufwand als unterdurchschnittlich zu bewerten und es ist ein Wert von 2 von 8 Punkten in der Excel-Tabelle einzusetzen. Nach dem Gesagten ist von einer Ausschöpfung des Tarifrahmens von 25 % auszugehen (entspricht 6 [2+2+2] von möglichen 24 [8+8+8] Punkten).