Vor diesem Hintergrund resultiert nach der oberinstanzlichen Meinung ein Wert von 2 von 8 Punkten gemäss der Excel-Tabelle. Auch in Bezug auf den gebotenen Zeitaufwand schliesst die Kammer insbesondere mit Blick auf die vorangegangenen Ausführungen auf einen unterdurchschnittlichen Fall. Im Auftrag der Berufungsführerin erhob Rechtsanwalt B.________ am 30. September 2021 Einsprache gegen den Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 17. September 2019 (pag. 215) und mit Schreiben vom 5. November 2019 reichte er eine kurze Begründung der Einsprache zu den Akten (pag. 225 f.). Daraufhin wurde am 21. November 2019 ein neuer Strafbefehl erlassen (pag.