5.4 Erwägungen der Kammer Mit Kostennote vom 5. Mai 2021 machte Rechtsanwalt B.________ für das erstinstanzliche Verfahren unter Ausschöpfung von 42% des anwendbaren Tarifrahmens Parteikosten von insgesamt CHF 13'075.00 (inkl. Reisezuschlag, Auslagen und Mehrwertsteuer, Gerichtskostenvorschüsse und Entschädigung für die notwendige Beteiligung der Berufungsführerin am Strafverfahren) geltend.