Für den beigezogenen Übersetzer sei nichts in Rechnung gestellt worden. Hingegen dürfe als gerichtsnotorisch vorausgesetzt werden, dass Befragungen mit notwendiger Übersetzung erheblich mehr Zeit beanspruchen würden als ohne. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz habe die Verteidigung in Bezug auf die angebliche Widerhandlung gegen das Lotteriegesetz am 5. Mai 2021 einen Antrag auf Freispruch gestellt. Entsprechende Recherchen und Vorbereitungsarbeiten seien nötig gewesen. Die Einstufung des Zeitaufwands als durchschnittlich sei gerechtfertigt.