Es handelt sich um einen klaren Sachverhalt, der Fall bringt rechtlich nicht viel Aufwand bzw. Schwierigkeiten. Zumal wurde die Einstellung wegen Widerhandlungen gegen das Lotteriegesetz von Amtes wegen verfügt und nicht auf Antrag der Verteidigung, weshalb dafür keine zusätzlichen Recherchen getätigt werden mussten. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Fall bezüglich des gebotenen Zeitaufwands, der Bedeutung der Sache und der Schwierigkeit als gering einzustufen ist.